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AGB

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Kathrin Schädlich.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Kathrin Schädlich oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Kathrin Schädlich ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Kathrin Schädlich den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Kathrin Schädlich vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Kathrin Schädlich kann durch einen Kunden kann eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting, sein.

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Kathrin Schädlich zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass Kathrin Schädlich einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Kathrin Schädlich berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Kathrin Schädlich und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Kathrin Schädlich ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs.1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Kathrin Schädlich. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.

Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Kathrin Schädlich erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Kathrin Schädlich.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Kathrin Schädlich zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 Kathrin Schädlich behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 Kathrin Schädlich ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Kathrin Schädlich vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Kathrin Schädlich, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Kathrin Schädlich erhalten hat, hält sich Kathrin Schädlich diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 500,- € des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Kathrin Schädlich. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Kathrin Schädlich einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

6.4 Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

6.5 In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen, nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

7 Absage durch Kathrin Schädlich – Änderungen im Fotoshooting – Ablauf

7.1 Kann Kathrin Schädlich aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 Kathrin Schädlich wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Kathrin Schädlich nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Stephanie Roller zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kathrin Schädlich.

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Kathrin Schädlich darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

8.2 Der Kunde hat Kathrin Schädlich darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem Kathrin Schädlich gegenüber, stellt der Kunde damit Kathrin Schädlich von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Kathrin Schädlich zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Kathrin Schädlich, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Kathrin Schädlich

Als Kunde von Kathrin Schädlich bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Kathrin Schädlich, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 Kathrin Schädlich übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Die Bilder werden durch Kathrin Schädlich grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Kathrin Schädlich entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Kathrin Schädlich etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

11 Gutscheine

11.1 Der Kunde kann bei Kathrin Schädlich Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Kathrin Schädlich. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1 Kathrin Schädlich steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.7 Kathrin Schädlich räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Kathrin Schädlich zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

12.9 Bei Kathrin Schädlich verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.10 Auf Anfrage durch Kathrin Schädlich ist der Kunde verpflichtet, Kathrin Schädlich Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Kathrin Schädlich in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Kathrin Schädlich wie folgt als Urheber benennen: Kathrin Schädlich www.katekalon.com

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Kathrin Schädlich.

13 Kundenbilder, die nicht von Kathrin Schädlich erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Kathrin Schädlich ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Kathrin Schädlich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3 Kathrin Schädlich ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Kathrin Schädlich besteht nicht.

13.4 Eine Haftung von Kathrin Schädlich für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Kathrin Schädlich von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5 Sind Leistungen von Kathrin Schädlich teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Kathrin Schädlich auf Vergütung unberührt.

13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Kathrin Schädlich überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Kathrin Schädlich diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

14 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1 Für Kathrin Schädlich vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Kathrin Schädlich bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Kathrin Schädlich setzt voraus, dass Kathrin Schädlich sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Kathrin Schädlich nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Kathrin Schädlich genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen

Umsatzsteuer.

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

• Anreisekosten i.H.v. 0,45 € / pro angefangenen Kilometer

• Overtime i.H.v. 250,- € für jede angefangene halbe Stunde

• Übernachtungskosten

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Kathrin Schädlich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Kathrin Schädlich in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Stephanie Roller gewährt.

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1 Kathrin Schädlich ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Kathrin Schädlich berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2 Die Rechnungsstellung durch Kathrin Schädlich erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Kathrin Schädlich sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4 Der Restbetrag wird am Tag nach der Fotoaufnahme fällig und ist per Paypal (zuzüglich Gebühren) oder Überweisung an Kathrin Schädlich zu begleichen.

17 Übertragung des Vertrages

Kathrin Schädlich ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Kathrin Schädlich für die Leistungen bleibt unberührt.

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

19 Haftung von Kathrin Schädlich und Verjährung

19.1 Kathrin Schädlich haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Kathrin Schädlich auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite www.katekalon.com und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Kathrin Schädlich. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4 Kathrin Schädlich haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

19.5 Kathrin Schädlich haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Kathrin Schädlich erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6 Wird Kathrin Schädlich von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Kathrin Schädlich von der Haftung frei und erstattet Kathrin Schädlich sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Kathrin Schädlich bleibt hiervon unberührt.

19.7 Für Schäden an Kathrin Schädlich durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Kathrin Schädlich auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Kathrin Schädlich nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8 Kathrin Schädlich haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Kathrin Schädlich liegen.

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Kathrin Schädlich verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Kathrin Schädlich verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Kathrin Schädlich sowie Dritten, die durch Kathrin Schädlich eingeschaltet wurden.

20 Haftung bei Anmietung einer Fotobox

20.1 Wird eine Fotobox bei Kathrin Schädlich angemietet, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit dieser Fotobox sachgemäß umgegangen wird. Die Fotobox darf nur in trockenen Innenräumen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung sorgfältig vor Inbetriebnahme der Fotobox zu lesen. Sämtliche Zubehörteile und die Fotobox selbst müssen unbeschädigt und im Originalzustand (ohne Aufkleber etc.) an Kathrin Schädlich zurückgegeben werden.

20.2 Der Ersatz von fehlenden bzw. beschädigten Teilen werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ebenso eventuell erforderliche Reinigungsleistungen.

20.3 Die Haftung für Beschädigungen auf dem Hinweg zum Kunden trägt Kathrin Schädlich. Sobald die Fotobox an den Kunden übergeben wurde, muss dieser die Fotobox auf Vollständigkeit und Funktionalität überprüfen. Kathrin Schädlich muss innerhalb von 24 Stunden über fehlendes Zubehör etc. unterrichtet werden.

20.4 Schäden die auf Grund von folgendem Verhalten entstehen, müssen von dem Kunden im vollen Umfang getragen werden:

• Unsachgemäße Bedienung der Fotobox

• Manipulation der Fotobox

• Öffnung der Fotobox

• Diebstahl der Fotobox

• Unzweckmäßige Verwendung der Fotobox

21 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

21.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

21.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Kathrin Schädlich nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

22 Schadensersatz und Vertragsstrafe

22.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Kathrin Schädlich zu zahlen.

22.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Kathrin Schädlich) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

23 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

23.2 Kathrin Schädlich nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

23.3 Erfüllungsort ist Münnerstadt. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Bad Kissingen.

23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN- Kaufrechts, wenn 

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

23.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

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